Braucht eine Patientin oder ein Patient nach einem Arbeitsunfall ein Medikament, so kann auch dieses so genannte BG-Rezept als E-Rezept ausgestellt werden. Für diese Verordnungen tragen die Berufsgenossenschaften die Kosten.
Dieses E-Rezept lässt sich wie gewohnt mit der Gesundheitskarte (eGK), per App oder Ausdruck einlösen.