Seit 1. Januar 2024 gilt nur noch das elektronische Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der bisherige „rosa Zettel“ wird abgelöst. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Medikamente, und auch für Heil- und Hilfsmittel gilt das E-Rezept (noch) nicht. Hier gibt es weiterhin die bisherigen Verordnungen. Patientinnen und Patienten haben dank des E-Rezeptes nun viele Vorteile, die ihnen das Leben im Alltag etwas leichter machen – denn es spart Wege, Bürokratie, Zeit und Papier.
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