In der gematik-App „Das E-Rezept“ können nun auch so genannte Selbstzahler-Rezepte abgerufen und vor Ort in der Apotheke eingelöst werden.
Selbstzahler-Rezepte sind Privatrezepte, bei denen Sie das verschriebene Medikament nicht über die Krankenkasse bezahlt bekommen, sondern es selbst direkt in der Apotheke bezahlen. Ein Selbstzahler-Rezept erhalten Sie etwa, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keine Kassenzulassung hat, das Rezept nicht rezeptpflichtig ist, das Arzneimittel apothekenpflichtig ist oder zu so genannten „ausgeschlossenen Medikamenten“ gehört, z. B. Mittel gegen Schnupfen oder die Antibabypille für Frauen ab 22 Jahren.
Sind Sie privat versichert, können Sie das Privatrezept anschließend bei Ihrer Krankenversicherung zur Prüfung und ggf. teilweisen oder vollständigen Erstattung einreichen.