Fragen & Antworten

FAQ

Gilt das E-Rezept auch bei einem Arbeitsunfall (BG-Rezept)?

Ja. Auch ein Medikament, das nach einem Arbeitsunfall gebraucht wird, lässt sich per E-Rezept verordnen. Die Arztpraxis vermerkt auf dem E-Rezept, dass es sich dabei um ein so genanntes BG-Rezept handelt (Kostenträgertyp: Berufsgenossenschaften). Das E-Rezept kann eine Patientin oder ein Patient wie gehabt in der Apotheke mit der Gesundheitskarte (eGK), per App oder Ausdruck einlösen.