Nein. Folgerezepte im selben Quartal können von Ihrer Praxis auch ohne Ihr persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden. Über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App können Sie diese dann in der Apotheke einlösen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.