Fragen & Antworten

FAQ

Muss ich für Folgerezepte trotzdem in die Praxis kommen?

Nein. Folgerezepte im selben Quartal können von Ihrer Praxis auch ohne Ihr persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden. Über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App können Sie diese dann in der Apotheke einlösen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.