Fragen & Antworten

FAQ

Wie funktioniert das E-Rezept technisch?

Die (Zahn)ärztin/der (Zahn)arzt legt einen signierten Datensatz des verordneten Medikaments im E-Rezept-Fachdienst ab. Dieser Fachdienst ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur zur Ausführung der E-Rezept-Anwendung. Apotheken können von diesem Fachdienst E-Rezepte herunterladen und Patienten können darauf ihre E-Rezepte einsehen und per App einer Apotheke zuweisen.

Der zentrale Fachdienst bietet also Schnittstellen zu allen Beteiligten in diesem Versorgungsprozess: Arztpraxen, Apotheken, Versicherten-Apps der Krankenkassen bzw. der App der gematik sowie für die Krankenkassen zur Prüfung zukünftiger genehmigungspflichtiger Verordnungen.

Den Versicherten stehen drei Einlösewege zur Verfügung:

  1. Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte
  2. Einlösen über eine App
  3. Einlösen mit einem Papierausdruck

Am einfachsten lösen Patienten ihre E-Rezepte durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ein. Die Apotheke wird so autorisiert, auf alle offenen und noch nicht einer anderen Apotheke übergebenen E-Rezepte zuzugreifen. Auf der Karte selbst ist das E-Rezept nicht gespeichert, sie dient nur als Schlüssel. In der Arztpraxis muss die Karte zwar weiterhin einmal im Quartal gesteckt werden, für das Ausstellen von (Folge-)E-Rezepten ist dies aber nicht jedes Mal neu erforderlich.

Wird die E-Rezept-App der gematik genutzt, funktioniert dies so: Für jedes Medikament erzeugt die App einen „Token“, den die/der Versicherte der Apotheke elektronisch zur Verfügung stellt. Damit hat die Apotheke Zugriff auf das Rezept und kann der/dem Versicherten das Medikament aushändigen. Was die E-Rezept-App noch alles kann, erfahren Sie hier.

Alternativ kann die Arztpraxis der/dem Versicherten einen Ausdruck mit einem 2D-Code aushändigen, der als Token für das verordnete Medikament fungiert und in der Apotheke vorgelegt werden kann.

Ihre Daten sind geschützt und sicher

In der E-Rezept-App wird der Zugriff auf die lokal gespeicherten Daten abgesichert, zum Beispiel durch ein Passwort oder ein biometrisches Merkmal. Für den Zugang zum E-Rezept-Fachdienst nutzt die/der Versicherte die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und PIN oder die GesundheitsID der Krankenkasse. So können die Versicherten das E-Rezept ohne zusätzliche Hardware an ihren Geräten nutzen.

Die Sicherheit der E-Rezept App hat die gematik durch ein externes Sicherheitsgutachten nachweisen lassen, das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft wurde.

Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte signieren jedes E-Rezept elektronisch mit ihrem Heilberufsausweis. Durch diese Signatur kann nachvollzogen werden, wer das E-Rezept ausgestellt hat. Wie bei allen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur gilt auch beim E-Rezept das Prinzip der „Ende-zu Ende-Sicherheit“. Die Verbindung vom Praxisverwaltungssystem in die Telematik-Infrastruktur wird über VPN-Zugänge kryptografisch gesichert.  Der Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes und auch die gematik können zu keinem Zeitpunkt E-Rezepte im Klartext einsehen, denn die Transportwege, die Speicherung und Verarbeitung der E-Rezepte sind mehrfach gesichert und verschlüsselt. Detaillierte Informationen zum technischen Verfahren der Ende-zu-Ende-Sicherheit finden Sie hier.