Fragen & Antworten

FAQ

Wie steht es um den Datenschutz?

Die gematik hat für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung der E-Rezept-App eine sogenannte „Datenschutz-Folgenabschätzung“ („DSFA“) gemäß Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt. Diese dient insbesondere der Prüfung und Dokumentation etwaiger datenschutzrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der App und richtet sich insofern an die interessierte Öffentlichkeit.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die E-Rezept-App stabil und hinreichend sicher genutzt werden kann und dass die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleistet  ist.

Die DSFA wurde durch ein interdisziplinäres Team durchgeführt, bestehend aus Spezialisten der gematik aus den Bereichen Produkt, Sicherheit, Datenschutz und Recht sowie aus Rechtsanwälten der beauftragten Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte PartG mbB.

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